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Niedrigenergiehaus / Niedrigenergiehäuser

Häuser, welche die Anforderungen in der Gütegemeinschaft "Niedrigenergie-Häuser e.V." in dem Punkt "Güte- und Prüfbestimmungen" erfüllen, werden als Niedrigenergiehäuser bezeichnet. Im Gegensatz zu einem konventionellen Haus, verbraucht ein Niedrigenergiehaus deutlich weniger Energie für Warmwasser und Heizwärme. Es zeichnet sich durch seine kompakte Gebäudeform und sehr gute Gebäudehülle aus. Darüber hinaus muss ein Niedrigenergiehaus über eine effektive Haustechnik und Wärmeschutzverglasungen verfügen, eine Lüftungsanlage mit genau festgelegten Mindestanforderungen sowie eine maßstabgetreue Luftdichtheit besitzen und Wärmebrücken vermeiden. Ein Niedrigenergiehaus lässt sich sowohl bei Neubauten als auch bei Altbauten realisieren.

 

 

Zu einem Niedrigenergiehaus zählen zum Beispiel KfW-40 und KfW-60 Häuser, welche über perfekt gedämmte Außenwände und Dachflächen, Wärmepumpen, Solaranlagen sowie geregelte Be- und Entlüftungsanlagen verfügen. Das KfW-40 ist ein Energiesparhaus, was den Jahres Primär-Energiebedarf von 40 kWh je Quadratmeter Gebäudenutzfläche (An) nicht übersteigen darf. Bei KfW-60-Häusern darf der Jahres-Primärenergiebedarf nicht über 60 kWh pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche liegen und der Transmissionswärmeverlust (HT) muss mindestens 30 % unter dem Höchstwert liegen, der in der Energiesparverordnung (EnEV) festgelegt ist. Bei der KfW oder bei der finanzierenden Bank kann man Fördermittel für ein Niedrigenergiehaus beantragen.

 

Um ein Niedrigenergiehaus zu erreichen muss man im Allgemeinen einige Aspekte beachten und umsetzen:

 

- Lage des Hauses

- Hauptfensterflächen nach Süden ausrichten

- Form der Gebäudehülle

- Wärmebrücken vermeiden

- ausreichende Dämmung bei Außenwänden, Dach, Keller- und Geschossdecken

- Fenster mit Wärmeschutzverglasungen ausstatten

- Gebäudehülle mit hoher Luftdichtheit

- effektive und energiesparende Haustechnik

- kontrollierte Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung

- Solaranlage zur Warmwasserbereitung

 

Heutzutage sind Niedrigenergiehäuser gesetzlicher Standard. Um ein Haus bauen zu können, muss man die Anforderungen der Energiesparverordnung erfüllen. Bei einer Baufinanzierung muss man den Banken einen Wärmebedarfsausweis des Hauses vorlegen. Umso höher die Energieeinsparung eines Hauses ist, desto besser fallen auch die Zinskonditionen aus, die man von der staatlichen Förderbank erhalten kann.

 

Mit einem Niedrigenergiehaus erhält man also viele finanzielle Vorteile. Nicht nur mit den Fördermitteln, die man für solch ein Haus bekommen kann, sondern man spart auch langfristig gesehen enorme Kosten für Warmwasser und Heizung. Hinsichtlich der immer höher werdenden Energiekosten, lohnt sich eine Investition in ein Niedrigenergiehaus auf jeden Fall.

 

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